Beförderung mit einem Taxi oder Fahrdienst

Beförderung mit einem Taxi oder Fahrdienst

Leistungen zur Beförderung sollen behinderten Menschen die notwendige Mobilität ermöglichen, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Darunter fallen insbesondere Fahrten mit einem Taxi oder einem Beförderungsdienst, sei es zum Besuch von kulturellen Veranstaltungen, zum Einkaufen, zum Besuch von Angehörigen und Freunden usw.

Die Leistungen zur Beförderung können Personen erhalten, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Die Voraussetzung ist in der Regel dann erfüllt, wenn Sie wesentlich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „H“ (hilflos) besitzen.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.

     

     

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Die Leistungen zur Mobilität mittels eines Fahrdienstes werden erbracht, indem Sie Taxen bzw. Beförderungsdienste nutzen. Nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrem Bewilligungsbescheid.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Aus dem Einkommen ist ein Beitrag zu leisten. Mehr über den Einsatz von Einkommen erfahren Sie hier.

    Ebenfalls ist, sofern die Vermögensfreigrenze überschritten wird, auch Vermögen nach § 139 SGB IX einzusetzen. Mehr über den Einsatz von Vermögen erfahren Sie hier.

Weitere Informationen
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