Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Leistungen zur Beförderung sollen behinderten Menschen die notwendige Mobilität ermöglichen, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Darunter fallen insbesondere Fahrten mit einem Taxi oder einem Beförderungsdienst, sei es zum Besuch von kulturellen Veranstaltungen, zum Einkaufen, zum Besuch von Angehörigen und Freunden usw.
Die Leistungen zur Beförderung können Personen erhalten, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist.
Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Hierfür stehen Ihnen Ansprechpartnerinnen und -partner in den Regionen zur Verfügung. Klicken Sie bitte auf diesen Link und in der erscheinenden interaktiven Hessenkarte auf Ihren Landkreis bzw. auf Ihre kreisfreie Stadt.
Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:
Aus dem Einkommen ist ein Beitrag zu leisten. Mehr über den Einsatz von Einkommen erfahren Sie hier.
Ebenfalls ist, sofern die Vermögensfreigrenze überschritten wird, auch Vermögen nach § 139 SGB IX einzusetzen. Mehr über den Einsatz von Vermögen erfahren Sie hier.