Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Menschen mit Behinderungen, die nicht selbstständig wohnen können, aber außerhalb einer besonderen Wohnform leben möchten, können sich für eine Gastfamilie entscheiden. Im Begleiteten Wohnen in Familien (BWF) wird die behinderte Person in den Tagesablauf der Gastfamilie integriert. Dies ermöglicht eine eigenständige Lebensführung, verbunden mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Je nach persönlichen Fähigkeiten und Ressourcen kann das neue Familienmitglied im üblichen familiären Rahmen an hauswirtschaftlichen Arbeiten und alltäglichen Aufgaben beteiligt werden. Ziel ist, dass der behinderte Mensch seine Kompetenzen erweitert und eine selbstständigere Lebensführung entwickelt.
Der behinderte Mensch wie auch die Gastfamilie werden durch Fachkräfte des Trägers des Begleiteten Wohnens unterstützt. Diese beraten und begleiten im Rahmen von Hausbesuchen.
Familien, Paare und auch Einzelpersonen können Gastfamilie werden. Sie sollten dazu bereit sein, den/die Menschen mit Behinderungen in ihren Familienalltag einzubeziehen und zu unterstützen. Gastfamilien erhalten eine finanzielle Unterstützung.
Um Gastfamilie werden zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem sollen die Familien
Für die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und/oder zur Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten kann zusätzlich eine Assistenz als Leistung zur sozialen Teilhabe beim LWV Hessen beantragt werden.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich an den LWV Hessen. Um zu dem/der für Sie regional zuständigen Ansprechpartner/in des LWV Hessen zu gelangen, gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie im Rahmen der Kriegsopferfürsorge eine Beschädigten- oder Hinterbliebenenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten oder zu folgenden geschädigten Personengruppen zählen:
dann wenden Sie sich per Klick auf diesen Link an die hessenweit zuständigen Ansprechpersonen.
Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:
Sie finden Formulare für Leistungen des LWV Hessen auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Die Formulare können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.
Der Fachdienst zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung des LWV Hessen oder in bestimmten Regionen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Leistungserbringers erstellen gemeinsam mit dem behinderten Menschen einen individuellen Teilhabeplan. Die Bedarfe, Wünsche und Ziele des behinderten Menschen und die dafür benötigten Leistungen werden ermittelt und im Teilhabeplan festgehalten.
Der behinderte Mensch lebt in einer vom LWV Hessen anerkannten Gastfamilie und wird, wie auch die Familie, durch pädagogische Fachkräfte des Trägers des Begleiteten Wohnens betreut.
Leistungsberechtigte müssen sich ggfs. finanziell an den Kosten beteiligen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier