Von Blindengeld bis
Persönliches Budget
Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.
Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze (BiB) sind Arbeitsplätze, die von einer Werkstatt für behinderte Menschen in private und öffentliche Betriebe verlagert wurden. Der/die Werkstattbeschäftigte arbeitet in diesem Fall also in einem regulären Betrieb; durch die Werkstatt wird allerdings weiterhin eine Unterstützung am Arbeitsplatz gewährleistet.
Die Kosten für Leistungen eines BiB finanziert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.
Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze stehen allen interessierten und geeigneten Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) offen. Dabei ist es egal, ob sie im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich tätig sind. Sie können sich an den LWV Hessen als Ansprechpartner wenden.
Die Ziele und die damit verbundenen Maßnahmen hängen von den individuellen Möglichkeiten der/des Werkstattbeschäftigten ab.
Die Tätigkeit auf einem Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz kann
Wer auf einem BiB arbeitet,
Wer noch bei Angehörigen oder in einer eigenen Wohnung lebt, kann durch den LWV Hessen bei Bedarf ergänzende Leistungen finanziert bekommen, z. B. pflegerische Unterstützung oder Leistungen zur Freizeitgestaltung.
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:
Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel
Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.
Betroffen sein können die Bereiche
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.
Sandra Melchior
Teilhabe Nordost
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2604
E-Mail sandra.melchior@lwv-hessen.de
Rolf Schlieckmann
Teilhabe Mitte
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2880
E-Mail rolf.schlieckmann@lwv-hessen.de
Rafael Kreuzer
Teilhabe Südwest
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 156 - 326
E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de
Sybille Schwahn
Teilhabe Südost
Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon 06151 801 - 314
E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de
Nicola Behnken
Fachbereich Überregionale Leistungen
Hauptverwaltung Kassel
Ständeplatz 6 - 10
34117 Kassel
Telefon 0561 1004 - 2722
E-Mail nicola.behnken@lwv-hessen.de
Wenn Sie in einer WfbM arbeiten, sind die Fachkraft für berufliche Integration bzw. der Sozialdienst oder auch die Gruppenleiterinnen und -leiter Ihre Ansprechpartner.
Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:
Sie finden Formulare für Leistungen des LWV Hessen auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Die Formulare können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.