Budget für Arbeit

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ist ein Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die einen behinderten Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Grundlage ist ein Modellvorhaben des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).

Zielgruppe

Das Budget für Arbeit kann beanspruchen, wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet oder wegen der Art oder Schwere seiner Behinderung Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz hat. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber. Die Entlohnung des behinderten Menschen muss nach Tarif erfolgen oder der ortsüblichen Bezahlung entsprechen. Auch in Inklusionsbetrieben kann ein Budget für Arbeit gezahlt werden.

Ziele

Beschäftigten einer WfbM bzw. behinderten Menschen, die einen Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz haben, soll die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht werden.

Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung und trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei.

Leistungen

Private oder öffentliche Arbeitgeber, die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem WfbM-Beschäftigten (oder einem behinderten Menschen, der ein Anrecht auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz hat) abschließen, erhalten

  • einen Lohnkostenzuschuss als Geldleistung vom LWV Hessen
  • Einstellungsprämien aus dem Hessischen Perspektivprogramm HePAS vom LWV Hessen Integrationsamt

Bei Bedarf können außerdem

  • Zuschüsse, zum Beispiel zur Neuschaffung eines Arbeitsplatzes oder zur behinderungsgerechten Anpassung des Arbeitsplatzes,
  • die Beratung und Begleitung des behinderten Menschen durch einen Integrationsfachdienst,
  • eine Qualifizierung des behinderten Menschen,
  • eine Arbeitsassistenz finanziert werden.

Der behinderte Arbeitnehmer selbst erhält einen tariflichen oder ortsüblichen Lohn.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn

    • Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gearbeitet haben oder ein Anrecht auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz haben.
    • Sie einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber abgeschlossen haben. Ein solcher Arbeitgeber kann auch ein Inklusionsbetrieb sein.
  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Der LWV Hessen berät Werkstattbeschäftigte, ihre rechtlichen Betreuer und ihren Arbeitgeber bei der Antragstellung.

    Ihre Ansprechpartner beim LWV Hessen in den Regionen

    • Stadt Kassel
    • Landkreis Kassel
    • Landkreis Fulda
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    • Schwalm-Eder-Kreis
    • Landkreis Waldeck-Frankenberg
    • Werra-Meißner-Kreis

    Sandra Melchior
    Teilhabe Nordost

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2604
    E-Mail sandra.melchior@lwv-hessen.de

     

    • Landkreis Gießen
    • Lahn-Dill-Kreis
    • Landkreis Marburg-Biedenkopf
    • Vogelsbergkreis
    • Wetteraukreis

    Matthias Schluz
    Teilhabe Mitte

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2305
    E-Mail matthias.schluz@lwv-hessen.de

     

    • Stadt Frankfurt
    • Hochtaunuskreis
    • Landkreis Limburg-Weilburg
    • Main-Taunus-Kreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis
    • Stadt Wiesbaden

    Rafael Kreuzer
    Teilhabe Südwest

    Regionalverwaltung Wiesbaden
    Frankfurter Straße 44
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 156 - 326
    E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de

     

    • Landkreis Bergstraße
    • Stadt Darmstadt
    • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • Landkreis Groß-Gerau
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Odenwaldkreis
    • Stadt Offenbach
    • Landkreis Offenbach

    Sybille Schwahn
    Teilhabe Südost

    Regionalverwaltung Darmstadt
    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt
    Telefon 06151 801 - 314
    E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de

     

    Wenn Sie aus Hessen kommen, aber in einem anderen Bundesland leben oder arbeiten, dann wenden Sie sich bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des LWV.

    Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie hier.

     

     

    Integrationsamt (nur für Anträge auf begleitende Hilfen oder auf eine Prämie nach HePAS 2020)

    Carmen Zahn
    Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2613
    E-Mail carmen.zahn@lwv-hessen.de

     

    Wenn Sie in einer Werkstatt arbeiten, können Sie auch die Fachkraft für berufliche Integration oder den Sozialdienst oder die Gruppenleiterinnen und -leiter ansprechen.

    Der LWV Hessen empfiehlt Ihnen, sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu Ihren persönlichen rentenrechtlichen Fragen beraten zu lassen, bevor sie ein Budget für Arbeit in Anspruch nehmen. 

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Bitte reichen Sie beim LWV Hessen ein:

    Sie finden Anträge auf Leistungen des LWV Hessen auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts. Die Anträge können Sie herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Die Formulare müssen Sie unterschreiben und dem LWV Hessen zusenden.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Der Lohnkostenzuschuss ist eine Geldleistung, die direkt an den Arbeitgeber gezahlt wird.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Nein.

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