Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe, eine landesweite sozialräumliche Berichterstattung über die Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen durchzuführen, wurde eine Arbeitsgemeinschaft nach § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (AG nach § 6 HAG/SGB IX) gebildet.
Der LWV Hessen hat den ersten Bericht zum 31.12.2021 erstellt und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) vorgelegt. Er wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Hessischen Städtetag und Hessischen Landkreistag, dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministerium (HMSI) sowie mit dem Hessischen Statistischen Landesamt erstellt.
Dieser vom HMSI freigegebene 1. Bericht stellt eine umfassende Sammlung von Daten zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen dar. Die barrierefreie Fassung des Berichts finden Sie hier.
Er gliedert sich nach den Leistungen der Eingliederungshilfe in drei Lebensabschnitte:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden jeweils differenziert betrachtet nach
In den Grafiken werden aus datenschutzrechtlichen Gründen Leistungen mit bis zu drei Fällen und Leistungen mit unvollständigen Angaben nicht dargestellt.