BERICHT GEMÄẞ § 6 HAG/SGB IX ÜBER DIE LEISTUNGEN DER EINGLIEDERUNGSHILFE IN HESSEN

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe, eine landesweite sozialräumliche Berichterstattung über die Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen durchzuführen, wurde eine Arbeitsgemeinschaft nach § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (AG nach § 6 HAG/SGB IX) gebildet.

Der LWV Hessen hat den ersten Bericht zum 31.12.2021 erstellt und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) vorgelegt. Er wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Hessischen Städtetag und Hessischen Landkreistag, dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministerium (HMSI) sowie mit dem Hessischen Statistischen Landesamt erstellt.

Dieser vom HMSI freigegebene 1. Bericht stellt eine umfassende Sammlung von Daten zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Hessen dar. Die barrierefreie Fassung des Berichts finden Sie hier.

Er gliedert sich nach den Leistungen der Eingliederungshilfe in drei Lebensabschnitte:

  • Erster Lebensabschnitt (bis Ende der Schulausbildung): Örtliche Träger der Eingliederungshilfe, Kapitel 3
  • Zweiter Lebensabschnitt (ab Ende der Schulausbildung): Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe, Kapitel 4
  • Dritter Lebensabschnitt (erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB VI): Örtliche Träger der Eingliederungshilfe, Kapitel 5

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden jeweils differenziert betrachtet nach

  • Anzahl der Fälle in Hessen,
  • Durchschnittskosten pro Fall in Hessen,
  • Fälle nach Gebietskörperschaft,
  • Durchschnittskosten pro Fall in der Gebietskörperschaft und
  • Anteil der leistungsberechtigten Personen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Bevölkerung.

In den Grafiken werden aus datenschutzrechtlichen Gründen Leistungen mit bis zu drei Fällen und Leistungen mit unvollständigen Angaben nicht dargestellt.