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Frühförderung hörgeschädigter Kinder

Frühförderung hörgeschädigter Kinder


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FRÜHFÖRDERUNG HÖRGESCHÄDIGTER KINDER

In den ersten Lebensjahren werden entscheidende Weichen für die Entwicklung eines Kindes gestellt. Je früher Fördermaßnahmen bei sinnesgeschädigten Kindern beginnen, umso größer ist das Entwicklungspotenzial.

alle Kinder, deren Hörfähigkeit beeinträchtigt ist, und deren Familien werden ab dem Säuglingsalter bis zum Schuleintritt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Interdisziplinären Frühberatungsstellen begleitet und gefördert. Außerdem werden auch hörende Kinder gefördert, deren Eltern hörgeschädigt sind. Den Eltern wird Beratung und Unterstützung angeboten.

Ziel ist, allen betroffenen Kindern eine gute Chance auf eine möglichst optimale Hör- und Sprachentwicklung zu bieten und die Auswirkungen der Hörschädigung auf die Gesamtentwicklung zu vermindern.

INTERDISZIPLINÄRE FRÜHBERATUNGSSTELLEN

Für die Familien ist diese Frühförderung und -beratung kostenfrei. Die Kosten der individuellen Einzelförderung werden bei Bedarf und auf Antrag vom zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger übernommen.

Hessenweit werden diese Leistungen von vier Interdisziplinären Frühberatungsstellen Hören und Kommunikation erbracht, deren regionale Zuständigkeiten verbindlich geregelt sind.

STATIONÄRE WECHSELGRUPPE

Ergänzt wird dieses Angebot durch die stationäre Wechselgruppe der Johannes-Vatter-Schule in Friedberg. Dabei handelt es sich um ein offenes Beratungs- und Förderangebot für hörgeschädigte Kinder und deren Eltern, die bereits im Rahmen der interdisziplinären Frühberatung durch den LWV Hessen betreut werden. Die Dauer eines Aufenthalts geht jeweils von Montag bis Donnerstag in Gruppen von maximal sechs Kindern und deren Eltern.

Das Angebot beinhaltet Beratungsgespräche zur bisherigen Hör- und Sprachentwicklung sowie zur allgemeinen Entwicklung des Kindes mit Blick in die Zukunft; Beratung zu entwicklungsförderndem Spiel- und Sprachangebot im Familienalltag sowie differenzierte hördiagnostische Überprüfungen und hörtechnische Beratung in Absprache mit dem Akustiker.

Der Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern in ähnlichen Lebenssituationen hat einen großen Stellenwert.

LEISTUNGEN

Hörgeschädigte Kinder werden begleitet und unterstützt durch pädagogische und pädagogisch-audiologische Diagnostik, Förderung der Hör- und Sprachentwicklung sowie ganzheitliche Förderangebote.

Eltern werden beraten im Hinblick auf Kommunikation und Interaktion mit ihrem Kind, die Auswirkungen der Hörschädigungen, die hörtechnische Versorgung, die Bildungsmöglichkeiten für ihr Kind sowie rechtliche und finanzielle Fragen, auch bei der Antragstellung.

Die Interdisziplinären Frühberatungsstellen unterstützen die Zusammenarbeit aller an der Frühförderung der Kinder Beteiligten, z. B. Mediziner, Therapeuten, Hörgeräteakustiker, Cochlea-Implant-Zentren und Kindertagesstätten.


ABSPANN

Frühförderung hörgeschädigter Kinder

Herausgeber
Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen

Produktion
yomma GmbH

© 2022 Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen