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Pressemitteilung

58,55 Millionen Euro Eingliederungshilfe für den Wetteraukreis


04.02.2014

Kassel/Friedberg (lwv): Rund 58,55 Millionen Euro hat der LWV Hessen 2013 aufgewendet, um 2.340 behinderte Menschen im Wetteraukreis zu unterstützen. Das hat LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann erklärt, der in Friedberg im Kreisausschuss über Aufgaben und Leistungen des LWV informierte. „Ich möchte transparent machen, wohin das Geld fließt, das der Landkreis über die Umlage an den LWV zahlt“, sagte Brückmann. „Das Geld kommt den Menschen zugute, die ihren Alltag nicht allein bewältigen können.“ 
„Als Landrat des Wetteraukreises bin ich froh über das breite und wohnortnahe Angebot für Menschen mit Behinderung in der Wetterau. Die Zusammenarbeit mit dem Landeswohlfahrtsverband ist dabei stets vertrauensvoll und lösungsorientiert“, sagte Landrat Joachim Arnold.


Uwe Brückmann verwies in der Ausschusssitzung auf steigende Fallzahlen. „2013 haben wir hessenweit rund 54.000 behinderte Menschen im Rahmen der überörtlichen Sozialhilfe unterstützt, in diesem Jahr werden es voraussichtlich mehr als 55.000 sein. Im Wetteraukreis waren es 2013 rund 320 mehr Menschen, die einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen haben, als noch im Jahr 2008.“ Brückmann betonte, dass sich der LWV der schwierigen Finanzsituation der Kommunen und Landkreise bewusst sei. „Trotz aller Sparbemühungen konnten wir die Kostensteigerungen nicht auffangen. Wir sind froh, dass unsere Forderung nach einer neuen Finanzierungsgrundlage inzwischen in Berlin Gehör gefunden hat und hoffen künftig auf eine Mitfinanzierung durch den Bund. Die jüngste Gesetzesänderung, die zur Folge hat, dass uns unsere Ausgaben im Bereich der Grundsicherung voll erstattet werden, sind ein erstes positives Signal.“

Ein besonderer Erfolg des LWV sei es, so Brückmann, dass heute mehr als die Hälfte aller Leistungsberechtigen im Betreuten Wohnen lebten, also in ihren eigenen vier Wänden begleitet würden. Das ermögliche ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Gleichzeitig sei diese Betreuungsform in der Regel weniger kostenintensiv. Das Thema der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben – die von der Behindertenrechtskonvention vorgeschriebene Inklusion – werde noch zu häufig allein auf den Bereich der Schulen bezogen. „Inklusion bedeutet, dass behinderte Menschen da, wo sie leben, ohne Einschränkungen zum Arzt oder einkaufen gehen können und ihre Freizeit möglichst eigenverantwortlich gestalten können“. 

Neben den Sozialhilfeleistungen gibt es eine Reihe von weiteren Leistungen, von denen Bürgerinnen und Bürger im Wetteraukreis 2013 profitierten. 

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

2.340 Menschen erhielten Sozialhilfe vom überörtlichen Träger LWV, überwiegend im Bereich der Eingliederungshilfe. Diese Menschen werden in ihren Wohnungen, Wohnheimen, Werkstätten für behinderte Menschen oder Tages- und Tagesförderstätten betreut. Insgesamt sind rund 58,55 Millionen Euro in diesen Bereich geflossen. 

228-mal erhielten Bewohnerinnen und Bewohner im Wetteraukreis Unterstützung von der Hauptfürsorgestelle des LWV: Das sind Leistungen für Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen, für Zivil- oder Wehrdienstleistende, für Gewaltopfer, die nach dem Opferentschädigungsgesetz anerkannt sind, und für Impfgeschädigte. Dafür hat der LWV in 2013 hessenweit 46,42 Millionen Euro aufgewendet, im Wetteraukreis rund 1,45 Millionen Euro.

312 Kinder und Jugendliche aus dem Kreis erhielten Frühförderung, wurden an der Regelschule betreut oder besuchten eine Schule des LWV (mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören oder einem anderen Förderschwerpunkt). 

Das Integrationsamt des LWV berät Firmen und schwerbehinderte Beschäftigte in ganz Hessen. Es fördert die behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen, beauftragt Integrationsfachdienste oder zahlt im Rahmen der Bund-Länder-Initiative Inklusion Prämien für neu geschaffene Arbeitsplätze für ältere Schwerbehinderte. Dafür wendete das Integrationsamt 2013 hessenweit rund 65 Millionen Euro auf. Finanziert werden diese Aufgaben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe: Diese zahlen Arbeitgeber, die weniger schwerbehinderte Männer und Frauen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.


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