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Pressemitteilung

Leben mit Down-Syndrom


21.03.2014

Kassel (lwv): Inga Lowitzki ist 26 Jahre, lebt seit wenigen Wochen allein in einer kleinen Wohnung und geht jeden Tag zur Arbeit in der Industriemontage. Sie entscheidet selbst, wann sie Unterstützung benötigt und von wem. Das, was sich selbstverständlich anhört für Menschen ihres Alters, ist so selbstverständlich für die junge Frau nicht: Sie hat Trisomie 21. Zum heutigen Welt-Down-Syndrom-Tag stellen wir sie kurz vor. Inga Lowitzki hat zunächst mit einer Integrationshilfe die Reformschule Kassel und anschließend die Werkstufe für Praktisch Bildbare in der Offenen Schule Waldau besucht, bevor sie ihre Schullaufbahn in der Werkstufenklasse der Käthe-Kollwitz-Schule in Hofgeismar abschloss. Seit August 2009 ist sie in den Baunataler Werkstätten tätig, zunächst im Berufsbildungsbereich, heute im Arbeitsbereich. Seit 2013 arbeitet sie in der Industriemontage, erprobt sich parallel im Küchen– und Kantinenbereich. Ihr Ziel: Später einmal außerhalb der Werkstatt zu arbeiten.


 

Bis Oktober 2012 hat Inga Lowitzki im Elternhaus gelebt. Dann wohnte sie zunächst im Rahmen einer stationären Maßnahme mit einer Mitbewohnerin in einem Appartement auf dem Gelände der Diakonie Wohnstätten Waldau, bis sie so fit war, Anfang März in eine eigene Wohnung umzuziehen. Die 26-Jährige hat die Pflegestufe 1 und benötigt darüber hinaus pädagogische und assistierende Unterstützung. Die Unterstützung beim Wohnen organisiert und finanziert sie selbst mithilfe des Persönlichen Budgets, das der LWV Hessen für sie finanziert. Beim Umzug in die eigene Wohnung hat der LWV Inga Lowitzki ebenfalls finanziell geholfen. 

Hintergrund - Persönliches Budget

Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber behinderten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Das heißt, behinderte Menschen können eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem sie Leistungen erbringen lassen. Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budgetnehmer auf der Basis einer Zielvereinbarung frei verfügen. Das Persönliche Budget kann trägerübergreifend erbracht werden. Das bedeutet, dass verschiedene Träger der Rehabilitation, die Pflegekassen und das Integrationsamt gleichzeitig an dem Persönlichen Budget beteiligt sein können.


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