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Pressemitteilung

LWV-Haushalt 2014 verabschiedet - Landkreise und kreisfreie Städte spürbar entlastet


26.03.2014

Kassel (lwv): Eine positive Botschaft für die Landkreise und kreisfreien Städte Hessens hält der Haushalt 2014 bereit, den die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen heute einstimmig verabschiedet haben: Die Träger des LWV müssen in diesem Jahr rund 43,4 Millionen Euro weniger für die Aufgaben des LWV aufbringen als bei der Einbringung im Dezember veranschlagt und rund 13 Millionen weniger als 2013. Die Verbandsumlage beläuft sich 2014 auf 1,129 Milliarden Euro, damit sinkt ebenfalls der Hebesatz auf 13,305 Prozent. 

Diese Entwicklung ist auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen, nach der das Land Hessen die Summe, die der Bund ihm im Bereich der Grundsicherung erstattet, nun vollständig an den LWV weiterleitet. Bislang erhielt der LWV rund 35 Prozent der tatsächlich aufgewendeten Kosten, in diesem Jahr werden es erstmals 100 Prozent sein. Grundsicherung erhalten behinderte Menschen, die in einer Wohneinrichtung leben, vom LWV neben Leistungen der Eingliederungshilfe. „Wir sind sehr froh, dass das Land unsere Forderung nun erfüllt und wir unsere Träger dadurch entlasten können. Wir wissen, dass auch die Kämmerer vor Ort jeden Cent bei der Erstellung ihrer Haushalte umdrehen müssen“, so LWV Landesdirektor und Kämmerer Uwe Brückmann. „Trotz dieser positiven Botschaft dürfen wir nicht übersehen, dass auch 2014 wieder mehr Menschen auf unsere Unterstützung angewiesen sind und unsere Ausgaben weiter steigen.“

Der Haushalt 2014 im Überblick:

Das LWV-Haushaltsvolumen steigt auf 1,709 Milliarden Euro und damit im Vergleich zu 2013 um rund 49,7 Mio. Euro. Finanziert wird der Haushalt überwiegend von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie zahlen über die Verbandsumlage rund 1,129 Milliarden Euro an den LWV. Die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich betragen rund 107 Millionen Euro und sind damit erneut gestiegen. 22,6 Millionen werden aus Rücklagen vergangener Jahre bestritten.

Die überörtliche Sozialhilfe ist mit rund 1,405 Milliarden Euro der größte Posten bei den Aus-gaben. Dazu gehören auch die Leistungen im stationären und im Betreuten Wohnen sowie die Leistungen für die Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder auf einem Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz. Der LWV ermöglicht so passgenaue Unterstützungsleistungen für rund 55.100 Menschen mit Behinderung. Das sind 1.100 Leistungsberechtigte mehr als in 2013. Viele von ihnen erhalten mehr als eine Leistung: Sie besuchen regelmäßig eine Tagesstätte oder sind in einer Werkstatt beschäftigt und werden in ihren Wohnungen oder einer stationären Einrichtung unterstützt. Auch in dem Jahr hält der Trend der Ambulantisierung an: So werden 2014 rund 1.150 mehr Menschen ambulant in der eigenen Wohnung betreut (14.872) als in einer Wohneinrichtung (13.715).

Rund 33,9 Millionen Euro gibt der LWV 2014 für seine Förderschulen aus, an denen 1.812 Mädchen und Jungen unterrichtet werden. 1.755 Kinder und Jugendliche besuchen eine Regelschule und werden ambulant unterstützt. In den angegliederten Frühförderstellen werden 835 sinnesgeschädigte Kinder bereits im Vorschulalter von Sozialpädagogen/innen gefördert.

In diesem Jahr erhalten in rund 4.550 Fällen Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten, die gesetzlich anerkannt sind, Unterstützung von der Hauptfürsorgestelle des LWV. Dafür wird der LWV in diesem Jahr voraussichtlich 42,3 Millionen Euro aufwenden, die im Wesentlichen (90,1 Prozent) vom Bund und dem Land Hessen finanziert werden.

Die Ausgaben des Integrationsamtes werden über die Ausgleichsabgabe finanziert: Sie wird von Firmen gezahlt, die weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben. Mit rund 66,0 Millionen Euro unterstützt laut Haushalt 2014 das LWV-Integrationsamt schwerbehinderte Menschen an ihrem Arbeitsplatz. Es berät Firmen, die Arbeitsplätze behinderungsgerecht umgestalten, und gibt finanzielle Hilfen. Zudem beauftragt es Integrationsfachdienste, die schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen an ihrem Arbeitsplatz begleiten und unterstützen.


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