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Pressemitteilung

LWV fördert Frankfurter Integrationsprojekte


26.11.2014

Kassel/Frankfurt (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen fördert mit rund 24.000 Euro das Integrationsunternehmen Kombinat in Frankfurt, das sowohl das Casino im Tagungshotel Hoffmanns Höfe als auch das Licht- und Luftbad (LILU) betreibt. So kann das Unternehmen einen halben Arbeitsplatz für einen behinderten Menschen schaffen. Diese Förderung hat der LWV-Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung in Kassel beschlossen. „Dieser Beschluss schafft nicht bloß eine Arbeitsmöglichkeit für behinderte Menschen, sondern ermöglicht ihnen die Beschäftigung in attraktiven Arbeitsumfeldern, die ebenfalls das gastronomische Angebot für die Frankfurter Bürger bereichert“, erklärt LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann.


Träger der Kombinat gGmbH ist der Frankfurter Verein für Soziale Heimstätten, der psychisch kranke Menschen, wohnungslose Menschen und Frauen in Notsituationen im Raum Frankfurt unterstützt. Das Kombinat ist derzeit für Maler- und Renovierungsarbeiten, Reinigungsservice, Büroarbeiten und Gastronomie tätig. Der LWV-Zuschuss wurde für die Ausstattung von zwei Integrationsprojekten der Gastronomie bewilligt. Voraussetzung dafür ist, dass dort für sechs Jahre eine neugeschaffene halbe Stelle mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt wird. 
Der LWV fördert zur Erweiterung des Casinos im Tagungshotel Hoffmanns Höfe Küchengeräte wie beispielsweise Spülmaschine, Kühlschrank und Kombidämpfer. Zudem finanziert es im LILU, dem Cafébetrieb in einem Ponton am Frankfurter Mainufer, zum Beispiel eine mobile Theke, Sonnenschutz oder eine Registrierkasse. Die behinderten Mitarbeiter werden an beiden Standorten – je nach Bedarf – eingesetzt.

Hintergrund

Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsunternehmen unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.


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