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Pressemitteilung

35.000 Euro für neuen Job bei Alpha-Service


22.04.2015

Kassel/Rüsselsheim (lwv): Der LWV Hessen fördert mit rund 35.000 Euro die Anschaffung einer Lasergravurmaschine beim Integrationsunternehmen Alpha-Service gGmbH in Rüsselsheim. Mit der neuen Maschine kann das Unternehmen sein Angebot erweitern und einen neuen Arbeitsplatz für einen behinderten Menschen schaffen. Die Förderung hat der LWV-Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung in Kassel beschlossen. „Es ist gut, wenn Integrationsbetriebe ständig ihre Wettbewerbsfähigkeit überprüfen und betriebliche Anpassungen vornehmen. Das gilt insbesondere, wenn so neue Arbeitsplätze für behinderte Menschen entstehen“, erklärt LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann. 

Die Alpha-Service gGmbH wurde im Jahr 2001 als Integrationsunternehmen gegründet. Alleingesellschafter sind die Werkstätten für behinderte Menschen Rhein-Main e. V.


Das Leistungsspektrum von Alpha Service ist breit. Schwerpunktmäßig werden Namens- und Firmenschilder in unterschiedlichen Ausführungen graviert und gedruckt sowie Autokennzeichen geprägt. Zudem nimmt die Alpha-Service in enger Kooperation mit der Kfz.-Zulassungsstelle Rüsselsheim vor Ort Zulassungsgebühren ein und bietet in einer Cafeteria kleine Snacks und Getränke an. Derzeit sind von den elf Beschäftigten sechs schwerbehinderte Menschen.

Mit der Anschaffung der Lasergravurmaschine reagiert das Unternehmen auf steigende Kundenzahlen und eine höhere Nachfrage im Bereich der Gravurtätigkeit, insbesondere bei feingliedrigen Beschriftungen von Metallen wie Namensschildern. Das LWV Hessen Integrationsamt fördert die Anschaffung der Maschine, weil eine Teilzeitstelle (70 Prozent) für einen behinderten Mitarbeiter für mehrere Jahre neu geschaffen wird. So kann dem gestiegenen Arbeitsaufkommen Rechnung getragen werden. 

Hintergrund

Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsunternehmen unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.


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