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Pressemitteilung

LWV-Haushaltsentwurf 2016 eingebracht


02.12.2015

Kassel (lwv): Rund 1,261 Milliarden Euro müssen die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte im kommenden Jahr an den LWV Hessen zahlen. Das ist eine Steigerung der Verbandsumlage um 57,34 Millionen im Vergleich zu diesem Jahr. Der Umlagehebesatz wird allerdings um fast zwei Prozentpunkte auf 11,24 sinken. So steht es im Haushaltsentwurf 2016, den Landesdirektor und Kämmerer Uwe Brückmann heute in die Verbandsversammlung des LWV eingebracht hat. „Unsere Ausgaben steigen mit der Zahl der Menschen, die im kommenden Jahr zusätzlich Unterstützung von uns erhalten. Damit müssen auch die Kreise und kreisfreien Städte mehr für den LWV aufbringen“, sagt Landesdirektor Brückmann.


 

Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf Aufwendungen von 1,86 Milliarden Euro vor. 1,55 Milliarden Euro und damit 81,74 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr muss der LWV Hessen 2016 für die überörtliche Sozialhilfe aufwenden. Damit werden rund 57.600 behinderte, kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag unterstützt. Das sind rund 1.200 Männer und Frauen mehr als jetzt. Der größte Teil der überörtlichen Sozialhilfe sind Unterstützungsleistungen in den Bereichen Wohnen und Arbeiten für behinderte Menschen. Dabei wird es 2016 in Hessen wieder mehr Menschen geben, die in der eigenen Wohnung, in der Familie oder in einer Gastfamilie anstatt in einer stationären Einrichtung unterstützt werden. 2016 soll die Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen weiter ausgebaut werden und die Zahl der Menschen, die ihre Unterstützungsleistungen über ein Persönliches Budget selbst organisieren, erhöht werden. „Hier wird im kommenden Jahr einer unserer Arbeitsschwerpunkte liegen“, so LWV-Landesdirektor Brückmann.

Neben den Sozialhilfekosten sind im Haushaltsentwurf außerdem Leistungen für Kriegs- und Gewaltopfer (36,20 Millionen Euro) und für schwerbehinderte Menschen im Beruf (64,40 Millionen Euro) enthalten. Für seine Förderschulen, die auch Kinder an Regelschulen betreuen, und für die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 33,24 Millionen Euro eingeplant. Personalaufwendungen in Verwaltungen und Einrichtungen sind mit 88,6 Millionen Euro veranschlagt. 
Der wesentliche Teil der genannten Ausgaben wird von den hessischen Kreisen und kreisfreien Städten über die Umlage gezahlt. Neben der Verbandsumlage refinanziert der LWV seine Ausgaben unter anderem durch Zuweisungen des Landes Hessen aus dem kommunalen Finanzausgleich und Bundesmitteln. Die Unterstützung schwerbehinderter Berufstätiger wird durch die Ausgleichsgabe finanziert, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.


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