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Schwerbehinderte Mitarbeiter

Beschäftigungsquote beim LWV hoch


19.05.2016

Kassel (lwv): Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiter beim LWV Hessen bleibt mit 16,32 Prozent auf einem hohen Niveau: 227 schwerbehinderte Männer und Frauen arbeiteten zum Stichtag 31.12.2015 in den LWV-Verwaltungen in Kassel, Darmstadt und Wiesbaden sowie in den Schulen und Stiftungsforsten des LWV. Die Quote liegt leicht über dem Wert des Vorjahres von 16,28 Prozent. Damit gibt es beim LWV 157 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftige mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 70 Pflichtarbeitsplätze. „Wir freuen uns über die hohe Zahl, noch wichtiger ist uns allerdings, dass wir jungen behinderten Menschen eine echte Perspektive bieten“, sagt Dr. Andreas Jürgens, Erster Beigeordneter des LWV Hessen in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses, in der die Quote bekanntgegeben wurde.

Seit 2012 liegt der LWV bei der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen über 16 Prozent. Bereits 2001 verpflichtete sich der LWV, mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent bei der Beschäftigung schwerbehinderter Frauen und Männer zu erreichen. Seitdem hat der Verband die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten stetig gesteigert. Großen Wert legt der LWV dabei auf die Ausbildung junger schwerbehinderter Menschen. Die beim LWV abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen sehen vor, dass jährlich mindestens ein Ausbildungsplatz mit einem schwerbehinderten Bewerber besetzt wird. Aktuell werden sechs schwerbehinderte junge Menschen in den Verwaltungen des LWV ausgebildet, von denen eine Mitarbeiterin im Sommer die Ausbildung abschließen und beim LWV in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wird. Auch die Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätze beim LWV sind mit vier Plätzen stabil geblieben. Ein Betriebsintegrierter Beschäftigungsplatz (BiB) bedeutet, dass Beschäftigte einige Jahre lang weitgehend selbstständig bei einem Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten. Sie werden dabei intensiv von einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) betreut und sind dort zunächst auch offiziell beschäftigt. Arbeitgeber und Werkstatt schließen dazu einen Vertrag. Ziel ist es, dass der Beschäftigte anschließend in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis übernommen wird. Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze sind aus Sicht des LWV von großer Bedeutung, um den Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen.


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