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Integrationsunternehmen

50.000 Euro für Bäckereicafé


19.05.2016

Kasse/Wetzlar (lwv): Mit rund 50.000 Euro fördert der LWV Hessen in Wetzlar eine neue Bäckereifiliale mit Café der gemeinnützigen Integrationsgesellschaft Siebenkorn, in der ein neuer Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen geschaffen wird. Die Förderung hat der LWV-Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung in Kassel beschlossen. „Arbeitsplätze in Läden und Cafés sind für behinderte Menschen oft sehr attraktiv, weil sie dort mitten in der Gesellschaft tätig sind. So wird der Inklusionsgedanke gut gelebt.“, erklärt Dr. Andreas Jürgens, Erster Beigeordneter des LWV. Die Bäckereifiliale ist - neben dem Bäckereicafé in Gießen am Ludwigsplatz - der zweite Verkaufsstandort dieses Integrationsunternehmens. Alleingesellschafter ist die Vollkornbäckerei Siebenkorn GmbH. Das Integrationsunternehmen beschäftigt 20 Mitarbeiter, von denen 12 schwerbehindert sind. Siebenkorn ist eine Biobäckerei in Marburg, die ihre Produkte in eigenen Filialen, aber auch auf Wochenmärkten, in Naturkostläden und Reformhäusern anbietet. Alle Zutaten der angebotenen Waren stammen aus biologischem Anbau. 
Das Bäckereicafé in der Langgasse in Wetzlar hat auf rund 100 Quadratmetern neben einem Ver-kaufsbereich einen Cafébereich mit 28 Sitzplätzen. Dafür waren in den angemieteten Räumen Umbau- und Ausstattungsarbeiten notwendig. Die Kosten für den Umbau und die Ausstattung der Küche belaufen sich auf rund 78.000 Euro, wovon rund 50.000 Euro vom LWV aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden. Bezuschusst wird sowohl der Umbau, wie zum Beispiel eine Einbaubeleuchtung, als auch die Ausstattung wie Tische, Stühle, Theke, Backofen oder Brot-schneidemaschine. Voraussetzung für die LWV-Förderung ist, dass in der Filiale über sechs Jahre eine Vollzeitstelle mit schwerbehinderten Menschen besetzt wird. Die restlichen Kosten finanziert die Siebenkorn Integrationsgesellschaft mit Eigenmitteln.

 

Hintergrund

Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Be-schäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsunter-nehmen unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sowie für schwerbehinderte Menschen arbeitsbegleitende Betreuung anzubieten.


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