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LWV-Haushalt

Eckwerte 2017 verabschiedet


28.06. 2016

Kassel (lwv): Der LWV Hessen wird 2017 voraussichtlich rund 1,93 Milliarden Euro (Haushalt 2016: 1,86 Milliarden Euro) ausgeben, um seine sozialen Aufgaben zu erfüllen. Die Sozialhilfeausgaben werden um rund 61,5 Millionen Euro anwachsen und stellen mit 1,61 Milliarden Euro den größten Anteil am Haushalt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen dar. Dabei rechnet der LWV damit, dass die Zahl der Menschen, die 2017 Anspruch auf Sozialhilfeleistungen vom LWV haben, um rund 850 auf 58.000 steigen wird. Das geht aus den Eckwerten der Haushaltsplanung 2017 hervor, die die Abgeordneten der LWV-Verbandsversammlung heute verabschiedet haben. Die Parlamentarier bewegen sich mit diesen Eckwerten im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung. „In welchem Maße sich die erste Stufe des Bundesteilhabegesetzes auf unseren Haushalt 2017 auswirken wird, können wir derzeit noch nicht beziffern“, erläutert LWV-Landesdirektor und Kämmerer Uwe Brückmann. „Wenn der Kabinettsentwurf vorliegt, sind noch Beratungen und die Zustimmung des Bundestages nötig. Ich hoffe, Details im Rahmen der Einbringung des Haushalts im Dezember nennen zu können.“Neben der Sozialhilfe, vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe, also für die Betreuung von behinderten Menschen beim Wohnen und bei der Arbeit, finanziert der LWV die Unterstützung von Kindern in seinen Förderschulen und Frühförderstellen sowie die Ausgaben der Hauptfürsorgestelle und des Integrationsamtes.Die Ausgaben werden nach derzeitigem Stand durch Kostenerstattungen in der Sozialhilfe (rund 267,5 Millionen Euro), die Ausgleichsabgabe (rund 50,5 Millionen Euro), Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen (135 Millionen Euro), vor allem aber durch die Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städten getragen. Die Verbandsumlage wird nach aktuellen Berechnungen 1,33 Milliarden Euro betragen. Das wären 79,20 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. 

Hintergrund
Seit 2002 gibt die LWV-Verbandsversammlung in einem Beschluss zur Jahresmitte Eckwerte zur Haushalts- und Budgetplanung des kommenden Jahres vor. Sie stellen die Vorgaben für die Aufstellung des kommenden Haushaltsplanes für die LWV-Verwaltung dar. Damit nehmen die Parlamentarier frühzeitig ihr Budgetrecht wahr.


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