Logo LWVblog

Neuigkeiten

Neuigkeiten

Euthanasie-Verbrechen

LWV will Opfernamen künftig nennen


Besucher in der Gedenkstätte Hadamar (Foto: Monika Brauns)

Besucher in der Gedenkstätte Hadamar (Foto: Monika Brauns)

29.09.2016

Kassel/Hadamar (lwv): Namen von Opfern der Euthanasie-Verbrechen sollen künftig öffentlich genannt werden. Dafür haben sich jetzt die Abgeordneten der LWV-Verbandsversammlung ausgesprochen. Auf Anfrage von Forschenden sollen künftig Namen, Herkunft, Tag der Aufnahme in der Tötungsanstalt Hadamar sowie das Datum der Ermordung genannt werden, wenn Angehörige oder Nachfahren dem nicht widersprechen. Allerdings muss die veränderte Praxis noch mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als oberster Archivbehörde abgestimmt werden.

Anlass für diesen Schritt ist der Beginn der Frankfurter Prozesse gegen Ärzte und Pflegepersonal aus Hadamar, dem Kalmenhof in Idstein und dem Eichberg im Rheingau vor 70 Jahren. Daran und an die Aufarbeitung des NS-Unrechts "Euthanasie" erinnern der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, und die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann am 3. November im Hessischen Justizministerium (Historischer Saal, Luisenstraße 13 in Wiesbaden, Beginn 9.30 Uhr).

Bislang hat der LWV die vollständigen Namen der Opfer nicht veröffentlicht. Nach dem Hessischen Archivgesetz ist die Nutzung oder Veröffentlichung schutzwürdiger Daten nicht vorgesehen, weil dadurch die Belange Angehöriger berührt werden können. Konkret geht es dabei um die Nennung der Tatsache, dass Menschen geistig behindert oder psychisch krank waren und in hessischen Heilanstalten lebten, bevor sie im Zuge der so genannten Euthanasie-Verbrechen ermordet wurden. Im Umfeld der Familien war dies oft nicht bekannt.

"70 Jahre nach dem Ende der Gräueltaten wird es immer unwahrscheinlicher, dass der Nennung der Opfernamen berechtigte Belange der Familien entgegen stehen", betont LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann. Eine Umfrage der Gedenkstätte Hadamar bei Angehörigen ergab, dass diese durchweg damit einverstanden waren, die Namen der Opfer zu veröffentlichen. Die bisherige Praxis des LWV (seiner Gedenkstätte und des Archivs), die vollständigen Opfernamen nicht zu veröffentlichen, war von Wissenschaftlern, Künstlern und Opferverbänden kritisiert worden. Wer einem Menschen seinen Namen vorenthalte, beraube ihn seiner Identität und seiner Menschenwürde, argumentierten die Kritiker. "Für den LWV ist es ein aufrichtiges und bedeutendes Anliegen, der NS-Euthanasieopfer zu gedenken und die Erinnerung wachzuhalten", unterstrich der für die Gedenkstätten zuständige Erste Beigeordnete Dr. Andreas Jürgens. An zahlreichen Orten in Hessen, in der Gedenkstätte Hadamar, in der Hauptverwaltung in Kassel, aber auch auf dem Gelände der heute von der Vitos GmbH betriebenen Kliniken werde in Ausstellungen, auf Tafeln und Gedenksteinen an die Euthanasieverbrechen erinnert. Die Gedenkstätte konzipiere ihre Ausstellung derzeit neu. "Wir wollen dafür Sorge tragen, dass mit dem historischen Erbe verantwortungsbewusst umgegangen wird", so Landesdirektor Brückmann.


< Vorige Nachricht