Logo LWVblog

Neuigkeiten

Neuigkeiten

Hebesatz fast konstant

LWV-Haushaltsentwurf 2017 eingebracht


Blick in die Verbandsversammlung des LWV Hessen während der Rede von Landesdirektor Uwe Brückmann zur Einbringung des Haushaltsentwurfes 2017.

Blick in die Verbandsversammlung des LWV Hessen während der Rede von Landesdirektor Uwe Brückmann zur Einbringung des Haushaltsentwurfes 2017.

30.11.2016

Kassel (lwv): Die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte müssen im kommenden Jahr rund 1,325 Milliarden Euro Verbandsumlage an den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen zahlen. Das sind 79,20 Millionen mehr als in diesem Jahr. Der Umlagehebesatz wird allerdings nur um 0,01 Prozentpunkte auf 11,113 Prozent steigen. So steht es im Haushaltsentwurf 2017, den Landesdirektor und Kämmerer Uwe Brückmann heute in die Verbandsversammlung des LWV eingebracht hat. "Dieser Haushalt ist noch mit Unwägbarkeiten verbunden, da die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes im Detail nicht klar sind. Beide sind noch im Gesetzgebungsverfahren und werden erst in einigen Tagen dem Bundestag zur abschließenden Lesung und Abstimmung vorliegen", sagt Landesdirektor Brückmann.

Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf Aufwendungen von 1,97 Milliarden Euro vor. 1,64 Milliarden Euro und damit 91,20 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr muss der LWV Hessen 2017 für die überörtliche Sozialhilfe aufwenden. Damit werden rund 57.800 behinderte, kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag unterstützt. Das sind rund 800 Männer und Frauen mehr als jetzt. Der größte Teil der überörtlichen Sozialhilfe sind Unterstützungsleistungen in den Bereichen Wohnen und Arbeiten für behinderte Menschen. Dabei wird es 2017 in Hessen wieder mehr Menschen geben, die in der eigenen Wohnung, in der Familie oder in einer Gastfamilie anstatt in einer stationären Einrichtung unterstützt werden. "Der Ausbau der Inklusion wird auch in der neuen Wahlperiode unser vordringlichstes Anliegen sein", so LWV-Landesdirektor Brückmann.

Neben den Sozialhilfekosten sind im Haushaltsentwurf außerdem Leistungen für Kriegs- und Gewaltopfer (34,36 Millionen Euro) und für schwerbehinderte Menschen im Beruf (67,23 Millionen Euro) enthalten. Für seine Förderschulen, deren Lehrkräfte auch Kinder an Regelschulen betreuen, und für die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 36,76 Millionen Euro eingeplant. Personalaufwendungen in eigenen Verwaltungen und Einrichtungen sind mit 73,30 Millionen Euro veranschlagt.

Der wesentliche Teil der genannten Ausgaben wird von den hessischen Kreisen und kreisfreien Städten über die Umlage gezahlt. Neben der Verbandsumlage refinanziert der LWV seine Aus­gaben unter anderem durch Zuweisungen des Landes Hessen aus dem kommunalen Finanz­ausgleich und Bundesmitteln. Die Unterstützung schwerbehinderter Berufstätiger wird durch die Ausgleichsgabe finanziert, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.


< Vorige Nachricht