23.06.2017
Kassel (lwv): Auf rund 1,972 Milliarden Euro beläuft sich der Haushalt 2017 des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen, den die Abgeordneten der LWV-Verbandsversammlung heute mehrheitlich verabschiedet haben. Das sind rund 107 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Den überwiegenden Teil finanzieren die hessischen Landkreise und Städte mit rund 1,318 Milliarden Euro Verbandsumlage, was einen Umlagehebesatz von 11,053 Prozent bedeutet. Die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich belaufen sich insgesamt auf 135 Millionen Euro.
Außerdem beschlossen die Abgeordneten in der Sitzung die Eckwerte für den Haushalt 2018 und gaben damit der Verwaltung den finanziellen Rahmen für die Aufstellung des Haushaltsplanes vor. Danach wird der LWV im kommenden Jahr mit rund 2,034 Milliarden noch einmal 62 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr für die Erfüllung seiner Aufgaben ausgeben.
Von den 1,972 Milliarden Euro Haushaltsvolumen 2017 ist die überörtliche Sozialhilfe mit rund 1,643 Milliarden Euro der größte Posten bei den Ausgaben (rund 83 Prozent). Die Kostensteigerung liegt hier bei rund 91,2 Millionen Euro und ist im Wesentlichen mit dem Zuwachs an Leistungsberechtigten sowie Vergütungssteigerungen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe zu erklären.
Die Zahl der leistungsberechtigten Menschen ist um 800 auf 57.800 gestiegen. Der stärkste Anstieg ist bei den Menschen mit einer seelischen Behinderung zu verzeichnen, die auch die größte Zahl der Leistungsberechtigten beim LWV stellen. Die Unterstützungsleistungen erhalten sie unter anderem im stationären und im Betreuten Wohnen, wobei mittlerweile mehr als 54 Prozent von ihnen in den eigenen vier Wänden unterstützt werden. Zur überörtlichen Sozialhilfe zählen ebenfalls die Leistungen für die Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder auf einem Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz. Viele von ihnen erhalten mehr als eine Leistung: Sie besuchen regelmäßig eine Tagesstätte oder sind in einer Werkstatt beschäftigt und werden in ihren Wohnungen oder einer stationären Einrichtung unterstützt. Daneben erhalten rund 12.880 Menschen Unterstützung im Rahmen des Landesblindengeldes.
Laut Haushalt 2017 gibt der LWV rund 36,6 Millionen Euro für seine Förderschulen aus, an denen 1.844 Mädchen und Jungen unterrichtet werden. 1.916 Kinder und Jugendliche besuchen eine Regelschule und werden ambulant unterstützt. In den Frühförderstellen werden 880 sinnesgeschädigte Kinder bereits im Vorschulalter gefördert.
Die Hauptfürsorgestelle gewährt 2017 in rund 2.900 Fällen Unterstützung für Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten, die gesetzlich anerkannt sind. Dafür wird der LWV in diesem Jahr voraussichtlich 34,4 Millionen Euro aufwenden, die im Wesentlichen (90,7 Prozent) vom Bund und dem Land Hessen finanziert werden.
Mit rund 67,2 Millionen Euro unterstützt laut Haushaltsplan das LWV-Integrationsamt schwerbehinderte Menschen an ihrem Arbeitsplatz. Es berät Firmen, die Arbeitsplätze behinderungsgerecht umgestalten, und gibt finanzielle Hilfen. Zudem beauftragt es Integrationsfachdienste, die schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen an ihrem Arbeitsplatz begleiten und unterstützen. Die Ausgaben des Integrationsamtes werden über die Ausgleichsabgabe finanziert: Sie wird von Firmen gezahlt, die weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.
Im Haushalt 2017 sind 44 Stellen neu veranschlagt, die im Rahmen einer Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) durch den LWV benötigt würden. Diese Stellen zur Bedarfsermittlung, Beratung und Unterstützung wurden mit dem Vermerk eingestellt, dass sie nur besetzt werden dürfen, wenn der LWV sie tatsächlich im Rahmen von Zuständigkeiten durch das BTHG benötigt. Zudem sind diese Stellen mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen. Durch diese Regelung könnte in 2018 gleich begonnen werden, den entsprechenden Fachdienst schrittweise mit den neuen Stellen auszubauen. Ein zügiger Start würde so ermöglicht. Dies setzt voraus, dass dem LWV die entsprechenden Aufgaben des BTHG ab 2018 durch ein Hessisches Ausführungsgesetz übertragen werden.
Für 2018 gehen die Eckwerte von einem Gesamthaushaltsvolumen in Höhe von 2,034 Milliarden Euro aus, von denen rund 1,707 Milliarden Euro Sozialhilfekosten darstellen. Damit wird die Unterstützung von voraussichtlich rund 58.600 Menschen in den obengenannten Bereichen finanziert werden. Die Verbandsumlage würde nach derzeitigen Berechnungen 1,395 Milliarden Euro betragen. Daneben werden auch 2018 die Ausgaben durch Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs, Kostenerstattungen in der Sozialhilfe und die Ausgleichsabgabe getragen.
In dieser Verbandsversammlung beschlossen die Abgeordneten zudem, die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten um einen auf 14 und der hauptamtlichen Wahlbeamten um einen auf drei zu erhöhen.