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Integrationsunternehmen

LWV fördert Backshop in Lebensmittelladen


Die Mitarbeiter Florian Gehrisch und Franziska Amthor im Lebensmittelladen in Lindenfels, der durch die LWV-Förderung um einen Backshop erweitert werden kann. (Foto: Markthaus Mannheim)

Die Mitarbeiter Florian Gehrisch und Franziska Amthor im Lebensmittelladen in Lindenfels, der durch die LWV-Förderung um einen Backshop erweitert werden kann. (Foto: Markthaus Mannheim)

27.06.2017

Kassel/Lindenfels (lwv): Mit rund 37.000 Euro fördert der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen die Erweiterung des Lebensmittelladens in Lindenfels um einen Backshop. Träger des Ladens ist das Integrationsunternehmen Markthaus Mannheim. Die Förderung hat der LWV-Verwaltungs­ausschuss in seiner heutigen Sitzung in Gießen beschlossen. "Dieses länderübergreifende Projekt fördern wir gerne, da sowohl die Lindenfelser Bürger profitieren als auch ein weiterer interessanter Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Beschäftigten entsteht", erklärt LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann.

Die Markthaus Recycling Kaufhaus Mannheim gGmbH ist seit 2002 ein Integrationsunternehmen, das in Baden-Württemberg in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig ist. Vorrangiges Ziel ist es, behinderten Menschen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bieten. Neben einem Secondhand-Kaufhaus und einer Jobbörse betreibt das Integrationsunternehmen sechs Lebensmittelgeschäfte. Sortiment und Ausstattung dieser Märkte orientieren sich am Standard der REWE Nahkauf-Läden. Der einzige hessische Laden eröffnete im April 2016 in Lindenfels. Den hat der LWV bereits finanziell gefördert, da behinderte Beschäftigte dort arbeiten. Zudem werden Praktika und Arbeitserprobungen im Markt angeboten. Damals konnte mit dem Markt bereits eine Lücke in der wohnortnahen Versorgung geschlossen werden. Nun wird der Laden um einen Backshop erweitert: Im Vorraum soll neben einer Bäckereitheke, an der Brot und andere Back­waren verkauft werden, ein Bistrobereich mit Tischen und Stühlen entstehen. Der LWV wird sich hier am Inventar und der Ausstattung beteiligen. Mit den LWV-Mitteln werden beispielsweise eine Brotschneidemaschine, ein Kaffeeautomat oder Tische und Stühle finanziert. Mit dieser Angebotserweiterung können neue Kunden gewonnen werden und der Inklusionsgedanke wird durch die Begegnung von Mitarbeitern und Kunden im Bistrobereich mit Leben erfüllt.
Voraussetzung für die Förderung durch den LWV ist, dass dort für rund vier Jahre eine Vollzeitstelle mit einem behinderten Mitarbeiter besetzt wird.

Hintergrund

Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsunternehmen unterscheiden sich von anderen Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes durch den verbindlichen Unternehmenszweck, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sowie arbeitsbegleitend zu betreuen.


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