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Hermann-Herzog-Schule

Baugenehmigung am Sommerhoffpark erteilt


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30.06.2017

Kassel/Frankfurt (lwv): Die Baugenehmigung für die Hermann-Herzog-Schule ist jetzt erteilt worden. "Wir freuen uns, dass die Stadt Frankfurt dem Bauvorhaben in der Nähe des Sommerhoffparks zugestimmt hat. Das ist insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehr­kräfte eine gute Nachricht", betont Landesdirektor Uwe Brückmann. "Sie haben nun wieder eine Perspektive."

Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ist Träger der Schule am Sommerhoffpark, einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören. Aufgrund einer Vereinbarung der hessischen Schulträger zur schulischen Versorgung sehbehinderter Kinder wird der LWV auch die Trägerschaft der Herrmann-Herzog-Schule übernehmen, einer Schule am Dornbusch mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Diese gehört derzeit noch zur Stadt Frankfurt. Mit einem Neubau neben der Schule am Sommerhoffpark sollten beide Förderschulen neue Klassenräume, eine Mensa, Fach- und Verwaltungsräume erhalten. Die Planung kann jetzt weitergetrieben werden. "Besonders erfreulich ist, dass es nur ganz geringfügige Anmerkungen des Planungsamtes gab", stellt Dr. Andreas Jürgens, Erster Beigeordneter des LWV fest. "Unser Baumanagement hat sehr gut gearbeitet."

Jetzt werden die Ausschreibungen vorbereitet. Die Baufeldräumung und die Kanalarbeiten können, wenn alles klappt, im Oktober beginnen. Der Bauantrag war vom LWV bereits 2015 gestellt worden. Als großes Hindernis für die Baugenehmigung erwies sich der Ammoniaktank des benachbarten Kraftwerks der Mainova. Nach der sogenannten Seveso-Richtlinie gelten Sicherheitsabstände bei gefährlichen Stoffen. Nur nach einer Einhausung des Tanks ist ein Neubau neben der Schule am Sommerhoffpark möglich. Über die Vorarbeiten auf dem Gelände des Heizkraftwerks verhandelte die Mainova mit einem Investor, der dort am Mainufer moderne Stadtwohnungen und ein Studentenwohnheim bauen wollte. Zu Beginn dieses Jahres einigten sich die Mainova und die Projektpartner und machten damit den Weg für die Bebauung des Areals frei.


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