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LWV-Haushaltsentwurf 2018

Zwei-Milliarden-Marke
überschritten


Geldscheine und Münzen (Foto: Fotolia)

Geldscheine und Münzen (Foto: Fotolia)

06.12.2017

Kassel (lwv): Die Ausgaben des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen werden 2018 erstmals die Zwei-Milliarden-Marke überschreiten: 2,05 Milliarden Euro (2017: 1,97 Milliarden Euro) muss der Verband aufbringen, um im kommenden Jahr seine gesetzlichen Aufgaben zu finanzieren. Rund 1,395 Milliarden Euro (2017: 1,318 Milliarden Euro) davon tragen die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage. Der Umlagehebesatz wird geringfügig um 0,04 Prozentpunkte auf 11,093 Prozent steigen. So steht es im Haushaltsentwurf 2018, den Landesdirektor und Kämmerer Uwe Brückmann heute in die Verbandsversammlung des LWV eingebracht hat.
"2018 erreichen wir einen erneuten Spitzenwert bei der so genannten Ambulantisierungsquote. Das heißt, 54,9 Prozent der leistungsberechtigten Menschen werden ambulant in der eigenen Wohnung unterstützt. Diese Zahl konnten wir, seit wir im Jahr 2005 für das Betreute Wohnen zuständig wurden, kontinuierlich steigern", erläuterte Brückmann in seiner Einbringungsrede. Ambulante Betreuungsangebote berücksichtigen in besonderem Maße den Wunsch nach Selbstbestimmung und tragen zudem dazu bei, Kosten zu senken.

Der größte Posten im Haushaltsentwurf 2018 ist die überörtliche Sozialhilfe in Höhe von rund 1,72 Milliarden Euro. Damit ist sie um 68,62 Millionen Euro höher als in diesem Jahr. Die Steigerung beruht unter anderem auf der steigenden Zahl leistungsberechtigter Menschen und auf einer finanziellen Neuregelung beim Betreuten Wohnen für alleinstehende Wohnungslose. 2018 werden rund 58.500 behinderte, kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag unterstützt. Das sind rund 700 Männer und Frauen mehr als jetzt. Der größte Teil der überörtlichen Sozialhilfe sind Unterstützungsleistungen in den Bereichen Wohnen und Arbeiten für behinderte Menschen. Dabei wird es 2018 in Hessen wieder mehr Menschen geben, die ambulant im häuslichen Umfeld anstatt in einer stationären Einrichtung unterstützt werden. Ob der LWV für diese Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe über 2019 hinaus zuständig sein wird, hängt vom Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz ab, das derzeit erarbeitet wird.

Neben den Sozialhilfekosten sind im Haushaltsentwurf außerdem Leistungen für Kriegs- und Gewaltopfer (29,91 Millionen Euro) und für schwerbehinderte Menschen im Beruf (64,19 Millionen Euro) enthalten. Für seine Förderschulen, deren Lehrkräfte auch Kinder an Regelschulen betreuen, und für die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 36,31 Millionen Euro eingeplant. Personalaufwendungen in eigenen Verwaltungen und Einrichtungen sind mit 80,07 Millionen Euro veranschlagt.

Der wesentliche Teil der genannten Ausgaben wird von den hessischen Kreisen und kreisfreien Städten über die Umlage gezahlt. Neben der Verbandsumlage refinanziert der LWV seine Aus­gaben unter anderem durch Zuweisungen des Landes Hessen aus dem kommunalen Finanz­ausgleich und Bundesmitteln. Die Unterstützung schwerbehinderter Berufstätiger wird durch die Ausgleichsabgabe finanziert, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.


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