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Budget für Arbeit

Eine Alternative zur Werkstatt


Eine Person im Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz (Foto: Fotolia)

(Foto: Fotolia)

28.12.2017

Wiesbaden/Kassel: Ein neues "Budget für Arbeit" eröffnet behinderten Menschen ab Januar die Möglichkeit, als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt einen Job dort zu finden, wo alle arbeiten: auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die neue Leistung basiert auf einem gemeinsamen Modellvorhaben des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) mit dem Ziel, mehr Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen. Um Arbeitgeber darin zu unterstützen, zahlt ihnen der LWV als Träger der Eingliederungshilfe in Hessen Lohnkostenzuschüsse. Auch Maßnahmen zur Ausstattung, Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz fallen in das neue Budget und werden, sofern notwendig, finanziert. Das können eine behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, die Beratung und Begleitung des behinderten Menschen durch einen Integrationsfachdienst, ein Jobcoaching oder eine Arbeitsassistenz sein.

"Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist und bleibt für die hessische Landesregierung das herausragende Ziel zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen", betont Arbeitsminister Stefan Grüttner. "Menschen mit Behinderungen sind als Arbeitnehmer für Unternehmen eine große Chance. Sie bringen nicht nur neue Erfahrungen und Perspektiven in das Kollegium mit ein. Sie sind im Rahmen des beständig ansteigenden Fachkräftebedarfs sehr gefragt und ihre Arbeitsmarktchancen verbessern sich."

"Das Budget für Arbeit ist ein lukrativer Anreiz für Arbeitgeber, behinderte Menschen in ihre Mitarbeiter-Teams zu holen", sagt Dr. Andreas Jürgens, Erster Beigeordneter des LWV Hessen. Die Zeit dazu sei reif, nicht nur angesichts des Fachkräftemangels, sondern auch, weil behinderte und nicht behinderte Menschen, die zusammen arbeiten würden, viel voneinander lernen könnten. Dies sei der richtige Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft und somit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Budget für Arbeit kann beanspruchen, wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet oder wegen der Art oder Schwere seiner oder ihrer Behinderung ein Anrecht auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz hat. Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrages über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber. Auch in Inklusionsbetrieben kann ein Budget für Arbeit gezahlt werden. Die Entlohnung der behinderten Menschen muss nach Tarif erfolgen oder der ortsüblichen Bezahlung entsprechen. 

Das Modellvorhaben von Sozialministerium und LWV ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt. Wie das Verfahren umzusetzen ist, wurde zwischen dem Ministerium und dem LWV in den vergangenen Wochen abgestimmt und in einer Vereinbarung festgeschrieben.

Unter anderem wurde vereinbart, dass für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung das LWV Hessen Integrationsamt Mittel aus der Ausgleichsabgabe einsetzt und den Träger der Eingliederungshilfe finanziell unterstützt, um einen Teil der Aufwendungen zu decken. Im Falle von Menschen ohne Schwerbehinderung oder ohne einer Gleichstellung wird das Integrationsamt nicht beteiligt. Der LWV kommt in diesen Fällen als Träger der Eingliederungshilfe sowohl für die Lohnkosten als auch die übrigen Kosten in voller Höhe auf.

Wer mehr über das Budget für Arbeit erfahren möchte, kann sich an ihre/seine Kontaktperson beim LWV oder an eine Fachkraft für berufliche Integration wenden.

 


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