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LWV-Haushalt 2020 eingebracht

Verbandsumlage
deutlich gesenkt


Geldscheine

Geldscheine (Foto: Fotolia)

18.12.2019

Kassel (lwv): Die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) schlagen sich erstmals markant auf den Haushalt 2020 des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen nieder: Mit einem Haushaltsvolumen von rund 1,88 Milliarden Euro sinkt die Summe, die der LWV zur Erfüllung seiner Aufgaben ausgibt, im Vergleich zum Vorjahr um rund 201 Millionen Euro. Damit sinkt ebenfalls die Höhe der Verbandsumlage um 33,72 Millionen Euro auf 1,37 Milliarden Euro. Der Hebesatz fällt erstmals seit langem wieder unter die 10-Prozentmarke und beläuft sich auf 9,902 Prozentpunkte. Diese Veränderungen ergeben sich aus den Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe, die sich in 2020 zwischen örtlicher und überörtlicher Ebene verschieben. "Wir wissen, dass unsere Träger durch neue Aufgaben erhöhte Ausgaben haben. Deshalb sind wir froh, sie bei der Verbandsumlage finanziell etwas entlasten zu können", sagte LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.

Von den 1,88 Milliarden Euro Gesamtbudget wird der LWV den Löwenanteil, nämlich rund 81 Prozent, für die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen) aufwenden. Das sind 1,53 Milliarden Euro in 2020 und somit rund 221,64 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Der LWV geht davon aus, dass die Zahl der Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben, sich auf 61.300 beläuft. Neben der für 2020 erwarteten höheren Zahl leistungsberechtigter Menschen sind hier auch die Fallverschiebungen zwischen dem LWV und den Landkreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt, die sich aus den geänderten Zuständigkeiten durch das Hessische Ausführungsgesetz zum BTHG ergeben. "Dieser Haushalt stellt die Weichen für eine der wichtigsten sozialpolitischen Gesetzgebungen der letzten Jahre. Bei allen Unwägbarkeiten der Planungen haben wir sowohl die Interessen der Leistungsberechtigten als auch unsere Träger im Blick", erklärte Beigeordneter und Kämmerer Dieter Schütz, der das Zahlenwerk heute in die Verbandsversammlung des LWV eingebracht hat.

Unterstützungsleistungen beim Wohnen, bei Arbeit und Tagesstruktur sind die größten Bereiche innerhalb der Eingliederungshilfe. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das im vergangenen Jahr eingeführte Budget für Arbeit. Es soll dazu beitragen, mehr behinderte Menschen aus den Werkstätten auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes zu bringen.

Neben den Kosten für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind im Haushaltsentwurf Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer) in Höhe von rund 24,40 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 73,56 Millionen Euro. Davon rund 8,15 Millionen für das Hessische Programm zur Verbesserung der Arbeitsmarktteilhabe schwerbehinderter Menschen (HePAS).

Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 38,72 Millionen Euro eingeplant. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch einen hohen Anteil von Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder wohnortnahen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder. Von ihnen werden 65 Prozent nicht an LWV-eigenen Schulen gefördert. Für Baumaßnahmen an den Schulen, Internaten und Interdisziplinären Frühberatungsstellen sind im Etat 2019 insgesamt 4,30 Millionen Euro vorgesehen.

Rund 1,37 Milliarden Euro des LWV-Etats finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage. Bei den im Juni verabschiedeten Eckwerten für die Haushaltsplanung 2020 sei noch von einer 28,69 Millionen Euro höheren Umlage ausgegangen worden, so Schütz. Neben der Verbandsumlage erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen (rund 93,35 Millionen Euro), Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen (150 Millionen Euro) und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben (58,5 Millionen Euro).

Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind Personalaufwendungen in Höhe von 107,6 Millionen Euro vorgesehen. Neben den Auswirkungen von Tariferhöhungen kommen hier auch neue Aufgaben des BTHG zum Tragen: Der LWV ist nun dafür zuständig zu ermitteln, welche Hilfen behinderte Menschen benötigen, um am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben zu können. Ein Fachdienst, den der LWV sukzessive in den hessischen Regionen aufbaut, übernimmt die Bedarfsermittlung und Planung der Teilhabe. Im kommenden Haushaltsjahr sind dafür 31 zusätzliche Stellen vorgesehen. Die Personalkosten beziehen sich auf 1.474,5 Stellen (52,5 mehr als 2019) in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen.

Hintergrund

Mit der dritten Stufe des BTHG, die 2020 in Kraft tritt, fällt die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe heraus und wird zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGBIX) Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) dazu ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten "Lebensabschnittsmodell" bestimmt: Danach werden in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig sein. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig.


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