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Landkreis Gießen

Vorstellung des neuen LWV-Regionalbüros


Gruppenfoto von der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages

Unterzeichneten den Kooperationsvertrag (v. l.): Landrätin Anita Schneider, der Hauptamtliche Kreisbeigeordnete Hans-Peter Stock, Jugenddezernentin Gerda Weigel-Greilich und Dr. Andreas Jürgens Erster Beigeordneter des LWV (vorn). Im Hintergrund LWV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Foto: Rose-Marie von Krauss

05.02.2020

Kassel/Gießen (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Landkreis Gießen haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Anlässlich der Vorstellung des neuen LWV-Regionalbüros in der Fröbelstr. 71 in Gießen haben Landrätin Anita Schneider, der Hauptamtliche Kreisbeigeordnete Hans-Peter Stock und der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Der Landkreis Gießen wird hier Aufgaben für die Stadt Gießen wahrnehmen. So haben beide es kürzlich vertraglich vereinbart.

In der Kooperationsvereinbarung erklären Landkreis und LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und - wo möglich - vernetzen. "Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit."

Landrätin Anita Schneider sowie Hans-Peter Stock, Sozialdezernent des Landkreises Gießen, hoben das konstruktive Miteinander der Vertragspartner im Sinne der Betroffenen hervor. "Eine stärkere Vernetzung und kurze Wege vor Ort intensivieren unsere Zusammenarbeit", sagte Schneider. "Gemeinsam schaffen wir Synergieeffekte, um die Ziele des BTHG umzusetzen", ergänzte Sozialdezernent Stock.

"Die Stadt Gießen begrüßt die Einrichtung des Regionalbüros "LWV vor Ort". Ich bin davon überzeugt, dass mit der Sozialraumorientierung die Gewährung von passgenauen Hilfen erleichtert wird", sagte Gerda Weigel-Greilich, Jugenddezernentin der Stadt Gießen.

In der Vereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden. Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden sollen. Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1) und 2018 (Stufe 2) und 2020 (Stufe 3) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Die Stufe 4 wird 2023 gültig. Das stellt für alle Beteiligten, auch die Träger der Eingliederungshilfe, eine große Herausforderung dar. Kern ist, dass die so genannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird.

Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten "Lebensabschnittsmodell" bestimmt: Danach sind in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das SGB IX (HAG) trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Im SGB IX (HAG) ist ebenfalls geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen. Die Stadt Gießen ist aufgrund ihrer Bevölkerungszahl in einigen Verwaltungsbereichen unabhängig vom Landkreis und gilt als Sonderstatusstadt. Daher haben Stadt und Landkreis Gießen in einem Vertrag die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Aufgaben des BTHG vereinbart.


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