10.03.2021
Kassel (lwv): Mehr Menschen mit Unterstützungsbedarf, dazu Tarifsteigerungen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe bleiben nicht ohne Auswirkungen: Mit 1,99 Milliarden Euro liegt der Haushalt für das Jahr 2021, den die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen heute in Kassel verabschiedet haben, um rund 110 Millionen Euro höher als das Budget des Vorjahres.
Der LWV geht von rund 64.100 Menschen aus, die Anspruch auf Leistungen haben werden: 4.790 körperlich, 19.000 geistig und 18.480 seelisch behinderte Menschen, 4.430 Suchtkranke sowie 11.820 blinde Menschen. Hinzu kommen rund 1.570 Männer und Frauen, die Anspruch auf Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten haben. Erstmals sind außerdem Leistungen für das Gehörlosen- bzw. Taubblindengeld für rund 4.000 Menschen im Haushalt veranschlagt worden. Insgesamt sind dies rund 4.900 Personen mehr als in 2020, wobei insbesondere der Anteil der seelisch behinderten und abhängigkeitserkrankten Personen weiter wächst.
Die Umlage auf die 21 hessischen Landkreise und fünf kreisfreien Städte wird rund 61,62 Millionen Euro höher sein als im Jahr zuvor. Insgesamt entfallen auf die Träger des LWV 1,44 Milliarden Euro, in 2020 waren es 1,38 Milliarden Euro. Der Hebesatz steigt auf 10,252 Prozentpunkte – der zweitniedrigste Satz in den vergangenen 15 Jahren. "Der LWV wird weiterhin so wirtschaftlich wie nur möglich die Interessen der behinderten Menschen im Blick behalten, ohne ihnen angemessene Teilhabechancen zu verwehren", sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert. Dass immer mehr Menschen aufgrund von Behinderung und Erkrankung eine immer intensivere Versorgung und Unterstützung benötigten, sei allerdings eine Tendenz, "der wir bereits seit vielen Jahren und auch in Zukunft Rechnung tragen müssen", so Selbert. "Darüber hinaus stehen dem LWV wegen des Bundesteilhabegesetzes, das die Angehörigen finanziell entlastet, weniger Einnahmen in Aussicht", ergänzt der LWV-Beigeordnete und Kämmerer Dieter Schütz. "Unser Ziel war es, unter 2 Milliarden Euro zu bleiben. Das haben wir geschafft. Damit dokumentieren wir unseren Willen, die besten Leistungen für die Menschen in Hessen zu finanzieren und zugleich die Umlage für die kommunale Familie gering zu halten."
Von den 1,99 Milliarden Euro Gesamtbudget fließen rund 1,63 Milliarden Euro (rund 82 Prozent) in die Eingliederungshilfe (1,42 Milliarden Euro) und die überörtliche Sozialhilfe (141,1 Millionen Euro) sowie in Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz (59,8 Millionen Euro) und dem neuen Landesgehörlosengeldgesetz (5,3 Millionen Euro). Auf überörtliche Eingliederungshilfe und Sozialhilfe entfallen damit rund 93 Millionen Euro des finanziellen Mehrbedarfes in 2021.
Unterstützungsleistungen beim Wohnen (796,97 Millionen Euro) sowie bei Arbeit und Tagesstruktur (400,93 Millionen Euro) sind die größten Bereiche innerhalb der Eingliederungshilfe. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das Budget für Arbeit. Damit soll mehr behinderten Menschen die Chance auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes eröffnet werden.
Zu den größten Posten der überörtlichen Sozialhilfe gehören die Hilfen zur Pflege (84,4 Millionen Euro) überwiegend für Menschen mit einer körperlichen oder Sinnesbehinderung und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (43,6 Millionen Euro) für wohnungslose Männer und Frauen.
Neben den Kosten für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind im Haushaltsentwurf Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer) in Höhe von rund 26,35 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 71,73 Millionen Euro.
Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 43,59 Millionen Euro eingeplant.
Im Haushaltsplan sind zudem 114,1 Millionen Euro an Personalkosten für 1.464,5 Stellen in der Verwaltung des LWV und den Verwaltungen der Förderschulen enthalten. Das sind zehn Stellen weniger als in 2020.
Rund 1,44 Milliarden Euro des LWV-Etats finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage. Daneben erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen (rund 226,05 Millionen Euro), Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen (155 Millionen Euro) und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben (54 Millionen Euro).