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Fallzahlanstieg ungebrochen

Haushalt des LWV für 2022 eingebracht


Geldscheine

Geldscheine (Foto: Fotolia)

15.12.2021

Kassel (lwv): Neue Leistungen durch das Bundesteilhabegesetz und Tarifsteigerungen bei den Leistungserbringern haben ihren Anteil an der Ausgabensteigerung beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen. Am stärksten aber wirkt sich nach wie vor die stetig steigende Zahl der leistungsberechtigten Menschen und deren gestiegener Unterstützungsbedarf auf den Haushalt aus: 2022 rechnet der LWV mit einem Zuwachs an 1.350 auf dann insgesamt 78.700 Fälle. Dahinter stehen rund 64.800 Menschen, die Anspruch auf eine Leistung haben. Da die leistungsberechtigten Menschen immer älter werden, ist damit häufig auch ein erhöhter Unterstützungsbedarf verbunden.

2,08 Milliarden Euro muss der LWV im kommenden Jahr ausgeben, um alle seine Aufgaben zu erfüllen. Das sind 92,86 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Dadurch steigt ebenfalls die Höhe der Verbandsumlage um 129,81 Millionen Euro. Der Hebesatz für die Landkreise und kreisfreien Städte beläuft sich auf 10,836 Prozentpunkte. Diese Haushaltszahlen hat LWV-Kämmerer Dieter Schütz heute in die Verbandsversammlung eingebracht und den 75 Abgeordneten zur Beratung übergeben. "90 Prozent unserer beträchtlichen Ausgaben benötigen wir allein, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Nur bei zehn Prozent haben wir überhaupt einen Handlungsspielraum", erläutert Dieter Schütz. Daran könne man erkennen, wie schwierig es für den LWV sei, Kosten zu senken.

Von den 2,08 Milliarden Euro Gesamtbudget wird der LWV rund 82 Prozent für die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen) aufwenden. Das sind 1,704 Milliarden Euro in 2022. Unterstützungsleistungen beim Wohnen, bei der Arbeit und Tagesstruktur sind die größten Bereiche innerhalb der Eingliederungshilfe. Dazu gehören aber auch die Leistungen des Blindengeldes und des neu eingeführten Gehörlosen- und Taubblindengeldes. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das Budget für Arbeit. Sie sollen dazu beitragen, mehr behinderten Menschen aus den Werkstätten den Weg auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen.

Neben den Kosten für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind im Haushaltsentwurf Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer) in Höhe von rund 25,52 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 68,19 Millionen Euro.

Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 46,05 Millionen Euro eingeplant. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch einen hohen Anteil von Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder wohnortnahen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder. Von ihnen werden fast 70 Prozent nicht an LWV-eigenen Schulen gefördert. Für Baumaßnahmen an den Schulen, Internaten und Interdisziplinären Frühberatungsstellen sind im Etat 2022 insgesamt 6,84 Millionen Euro vorgesehen.

Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind Personalaufwendungen in Höhe von 95,69 Millionen Euro vorgesehen. Die Personalkosten beziehen sich auf 1.470,5 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen.

Rund 1,569 Milliarden Euro des LWV-Etats finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage. Neben der Verbandsumlage erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte (rund 229,68 Millionen Euro), Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen (160 Millionen Euro) und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben (62 Millionen Euro).


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