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Eingliederungshilfe

LWV und Stadt Kassel
kooperieren


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05.04.2022

Kassel (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und die Stadt Kassel haben vereinbart, bei der Eingliederung behinderter Menschen eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Ein Kooperationsvertrag ist jetzt von Oberbürgermeister Christian Geselle, Sozialdezernentin Ilona Friedrich, LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens, unterzeichnet worden.

In der Vereinbarung erklären die Stadt Kassel und der LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse zu fördern und zu stärken. Bei Bedarf wollen sie sich dabei auch mit dem Landkreis Kassel abstimmen und den Blick über den Stadtraum hinaus richten. Eine entsprechende Passage wurde in den Vertrag aufgenommen. Den Menschen mit Behinderung soll eine selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Region ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und - wo möglich - vernetzen. "Mit dieser Vereinbarung können wir unsere Zusammenarbeit auch bei regionalen Besonderheiten verbindlich und nachvollziehbar regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Davon profitieren vor allem die Menschen mit Behinderung." Oberbürgermeister Christian Geselle: "Unser Ziel ist es, gemeinsam inklusive Strukturen zu schaffen, auszubauen und langfristig zu erhalten - um Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Lebensabschnitten ein selbstbestimmtes zufriedenes Leben zu ermöglichen. Die Leistungserbringer werden effektiver und enger zusammenarbeiten, auch damit es in der Therapie, Versorgung und Betreuung zu keinem Bruch kommt. Das Prinzip heißt: Leistungen wie aus einer Hand."

Die Kooperationsvereinbarung erfüllt eine Forderung aus dem Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das HAG regelt zugleich die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten Lebensabschnittsmodell: Danach sind in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig, also die Stadtverwaltung Kassel. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, ist wiederum der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. "Insbesondere den Übergang der jungen Menschen zum Erwachsenenleben wollen wir unbürokratisch begleiten", betont Landesdirektorin Susanne Selbert. "Der LWV ist ihr Ansprechpartner, sobald sie die Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben." Sozialdezernentin Ilona Friedrich begrüßt die Kooperation: " Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit dieser Kooperation unserem Ziel, den Menschen mit Behinderung in unserer Stadt die größtmögliche Teilhabe zu bieten, einen großen Schritt näher gekommen sind. Wir werden die bereits gut funktionierenden und bestehenden Netzwerke sowie die Zusammenarbeit mit und für die Menschen mit Behinderung, auch mit Blick auf die einzelnen Lebensbereiche, weiterentwickeln und stärken. Denn nur so kann Inklusion langfristig und gut gelingen."

In der Vereinbarung werden neben Zielen für den Stadtraum vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten über die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden. Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten vorrangig gefördert werden sollen. Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt sein.


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