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LWV und Landkreis Kassel

Kooperation bei Eingliederungshilfe vereinbart


Wappen-Logo des Landkreises Kassel

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08.04.2022

Kassel (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Landkreis Kassel haben sich in einer Kooperationsvereinbarung auf Eckpunkte zur Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Landrat Andreas Siebert, die Erste Kreisbeigeordnete Silke Engler, LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, haben die Vereinbarung jetzt unterzeichnet.

Darin erklären sie, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und – wo möglich – vernetzen. "Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit."

In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden.

"Die jetzt unterzeichnete Kooperationsvereinbarung ist ein weiterer Schritt in unserer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem LWV", so Landrat Andreas Siebert. "Unser gemeinsames Ziel ist es, Menschen mit Behinderung im Landkreis Kassel eine selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen", ergänzt Vizelandrätin Silke Engler.

Zu den inhaltlichen Zielen nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden. Außerdem sollen die Menschen mit Behinderungen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt sein.

Mit der Vereinbarung erfüllen Landkreis und LWV eine Vorgabe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des Hessischen Ausführungsgesetzes (HAG), das auch die Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe neu verteilt – nach dem so genannten "Lebensabschnittsmodell". Danach sind in Hessen seit 2020 die kommunalen Träger, also die Kreisverwaltungen, für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung verantwortlich. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

"Insbesondere im Übergang von der Schule oder der Ausbildung zum Beruf  ist es wichtig, dass wir gut zusammenarbeiten, damit die Unterstützung der jungen behinderten Menschen nahtlos gelingt", betont LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.


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