Logo LWVblog

Neuigkeiten

Neuigkeiten

Eingliederungshilfe

LWV, Stadt und Landkreis Fulda kooperieren


Logos der Stadt und des Landkreises Fulda

Logos der Stadt und des Landkreises Fulda

26.07.2022

Fulda/Kassel (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen, der Landkreis Fulda und die Stadt Fulda haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Ein Kooperationsvertrag ist jetzt von Landrat Bernd Woide und dem Ersten Kreisbeigeordneten Frederik Schmitt, Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner sowie LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens, unterzeichnet worden.

Basis der Vereinbarung sind die dritte Stufe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Hessische Ausführungsgesetz. In Hessen sind danach die kommunalen Träger wie der Landkreis und Stadt Fulda für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig, bis sie einen Schulabschluss erreicht haben. Im Anschluss, also im Erwachsenenalter, ist der LWV als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe ihr Ansprechpartner. Wer allerdings erst im Rentenalter Eingliederungshilfe beantragt, für den ist wiederum die Kommune zuständig.

Zugleich sieht das BTHG vor, dass der LWV nun für die Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung für die erwachsenen Leistungsberechtigten zuständig ist. "Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe transparent regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit."

Für die Teilhabeplanung hat der LWV ein Regionalbüro vor Ort – im gemeinsamen Behördenhaus von Landkreis und Stadt am Schlossgarten. Von hier aus brechen die Fachleute zu den Terminen mit den erwachsenen Leistungsberechtigten auf. Durch die räumliche Nähe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Transparenz der Arbeit erhöht und die Kommunikation aller Beteiligten erleichtert.

Die Vertragspartner erklären, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll in jeder Lebensphase eine größtmöglich selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sie sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben abstimmen und – wo möglich – vernetzen.

In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. So haben sich die drei Partner darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Besetzung und Inhalte der verschiedenen Gremien nach den jeweiligen Anforderungen zu erarbeiten und nach aktuellen Erfordernissen flexibel anzupassen. Inhaltlich sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt. Einer engagierten Zusammenarbeit wird hohe Priorität eingeräumt.

Es geht darum, die Wünsche der behinderten Menschen in jedem Alter zu berücksichtigen, ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und ihnen über geeignete Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zu den inhaltlichen Zielen nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden. Ihr soziales Umfeld wird dabei in den Blick genommen.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1) und 2018 (Stufe 2) und 2020 (Stufe 3) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Kern ist, dass die so genannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geworden ist. Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) ist geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen. Die Stadt Fulda ist aufgrund ihrer Bevölkerungszahl und Verwaltungsstruktur eine so genannte Sonderstatusstadt und unterzeichnet daher ebenfalls die Kooperationsvereinbarung.


< Vorige Nachricht