Logo LWVblog

Neuigkeiten

Neuigkeiten

Haushalt 2023 verabschiedet

Nachtragshaushalt
reduziert Umlage


Geldscheine

Geldscheine (Foto: Fotolia)

08.03.2023

Kassel (lwv): Ausgaben in Höhe von 2,19 Milliarden Euro (2022: 2,08 Milliarden Euro) haben die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen heute für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Das bedeutet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen eine Verbandsumlage von rund 1,625 Milliarden Euro zahlen müssen. Der daraus resultierende Hebesatz beläuft sich auf 10,054 Prozentpunkte.

Sowohl Verbandsumlage als auch Hebesatz liegen damit um einiges unter den Zahlen, von denen bei der Haushaltseinbringung im Dezember ausgegangen wurde. Da waren noch 1,65 Milliarden Euro Verbandsumlage und ein Hebesatz von 10,189 Prozent veranschlagt. Ermöglicht wurde dies durch eine ebenfalls heute verabschiedete Ergänzungsvorlage zum Haushalt. In ihr finden Ergebnisverbesserungen, die sich aus dem Controllingbericht ergeben, ihren Niederschlag. Es sind vielfache kleine Effekte, die zu den Ergebnisverbesserungen aus 2022 geführt haben: geringere Tarifsteigerungen oder weniger Menschen als kalkuliert, die Unterstützung beansprucht haben. "Mit dem Nachtragshaushalt und den eingebrachten Ergebnisverbesserungen", so Beigeordneter und Kämmerer Dieter Schütz, "zeigen wir, wie wichtig es uns ist, Verbesserungen so schnell wie möglich an die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen weiterzugeben und sie damit zu entlasten."

Ausgabenposten

Von den 2,19 Milliarden Euro Gesamtbudget wird der LWV 1,79 Milliarden Euro - rund 82 Prozent - für die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen) aufwenden. Das größte Aufgabenpaket innerhalb der Eingliederungshilfe ist die Unterstützung der behinderten Menschen beim Wohnen, bei der Arbeit und der Tagesstruktur. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das Budget für Arbeit. Die gestiegenen Kosten resultieren in 2023, wie auch in den Vorjahren, aus der stetig steigenden Zahl der leistungsberechtigten Menschen und deren gestiegenen Unterstützungsbedarf. 64.000 Menschen haben laut Haushalt 2023 in 77.959 Fällen (2022 rund 76.685) Anspruch auf eine Leistung.
Neben den Kosten für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind im Haushaltsentwurf Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u.a. für Kriegs- und Gewaltopfer) in Höhe von rund 23,31 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 78,51 Millionen Euro. Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 54,72 Millionen Euro eingeplant.

Für Personalkosten von 1.490 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen sind 132,51 Millionen Euro vorgesehen. Das sind lediglich 6,05 Prozent vom Gesamthaushalt.

Für die Finanzierung der genannten Kosten erhält der LWV neben der Verbandsumlage weitere finanzielle Mittel, unter anderem durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte von rund 245 Millionen Euro und 165 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen sowie rund 68 Millionen aus der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.


< Vorige Nachricht