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Eckwerte für LWV-Haushalt

Kostensteigerungen in 2024 "unvermeidbar"


Symbolbild Geld (Foto: Fotolia)

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05.07.2023

Kassel (lwv): Ausgaben von voraussichtlich 2,372 Milliarden Euro sind in den Eckwerten für den LWV-Haushalt 2024 vorgesehen. Das bedeutet, dass die Träger des LWV, die hessischen Kreise und kreisfreien Städte, im kommenden Jahr rund 178,68 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr an den LWV zahlen müssen. Die Kostensteigerungen resultieren vor allem aus den jüngsten Tarifabschlüssen für die Beschäftigten bei den Leistungserbringern, sie schlagen mit 113 Millionen Euro zu Buche. Zusätzliche Mehrkosten von rund 39,9 Millionen fallen an, weil mehr Menschen Anspruch auf eine Leistung haben und zudem bei vielen von ihnen der Bedarf und der Umfang an Hilfeleistungen steigen. Außerdem sind mit der Übernahme von Leistungsberechtigten im Rentenalter von den örtlichen Trägern Zusatzkosten von 15,2 Millionen Euro verbunden. "Auf die Tarifsteigerungen haben wir ebenso wie unsere Träger, die Landkreise und kreisfreien Städte, keinerlei Einfluss. Die Kostensteigerungen in 2024 sind für uns alle unvermeidbar, dennoch bedauern wir, dass wir unseren Trägern in 2024 so viel abverlangen müssen", so Kämmerer Dieter Schütz, der die Eckwerte heute in die LWV-Verbandsversammlung eingebracht hat.

Mit dem Beschluss der Eckwerte geben die Abgeordneten den finanziellen Rahmen für die Arbeit des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen im kommenden Jahr vor. Damit haben die Landkreise und kreisfreien Städte erste Anhaltspunkte für die Höhe ihrer Verbandsumlage, die in 2024 insgesamt voraussichtlich 1,804 Milliarden Euro betragen wird.

Unterstützung für behinderte und wohnungslose Menschen

Wie bereits in der Vergangenheit geht der LWV davon aus, dass im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfe sowie Sozialhilfe) die Fallzahlen, insbesondere bei den seelisch behinderten Menschen, in 2024 steigen werden: gegenüber dem Haushaushalt 2023 um fast 1.600 Fälle auf insgesamt 79.535. Darin enthalten sind rund 920 neue Leistungsberechtigte, die zum LWV von den Landkreisen kommen, die bislang für die Fälle des so genannten 3. Lebensabschnitts zuständig waren. Das sind jene Menschen, die im Rentenalter erstmals Eingliederungshilfe beantragen. Deren Unterstützung wird ab Januar 2024 vom LWV finanziert. "Dass wir diese rund 920 Fälle von den örtlichen Trägern übernehmen, ist sinnvoll, da das Know-how der Eingliederungshilfe bei uns vorhanden ist und Synergieeffekte genutzt werden können", so LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert.

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Sozialhilfe sind insgesamt rund 1,97 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 178 Millionen Euro mehr als im Haushalt für 2023. Neben Unterstützungsleistungen in der eigenen Wohnung und in besonderen Wohnformen (Mehrkosten gegenüber 2023 voraussichtlich rund 66,3 Millionen Euro) sowie in Werkstätten, Tagesförderstätten und in betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen (Mehrkosten gegenüber 2023 voraussichtlich rund 22,3 Millionen Euro) sind bei den Fallzahlen auch die Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld sowie des Gehörlosen- und Taubblindengelds erfasst.

Förderschulen, Soziale Entschädigung und behinderte Menschen im Beruf

Für seine Förderschulen, Internate und Interdisziplinären Frühberatungsstellen wendet der LWV in 2024 voraussichtlich rund 48,7 Millionen Euro auf. Kriegsopfer und deren Angehörige, Gewaltopfer (die nach dem Gewaltopferentschädigungsgesetz anerkannt sind), Opfer politischer Verfolgung in der DDR, Menschen, die während ihres Kriegs- und Zivildienstes oder durch Impfungen geschädigt wurden, werden von der Hauptfürsorgestelle des LWV mit Leistungen in Höhe von rund 24,2 Millionen Euro berücksichtigt. Dies ist rund eine Million mehr als im Vorjahr.

Schwerbehinderte Menschen im Beruf und ihre Arbeitgeber unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt mit voraussichtlich rund 82,7 Millionen Euro. Diese Leistungen werden getragen durch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber mit mehr als zwanzig Beschäftigten bezahlen, wenn sie keine oder zu wenige schwerbehinderte Männer und Frauen (oder diesen gleichgestellte Menschen) beschäftigen.

Für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sieht der Haushalt rund 98,1 Millionen Euro vor, die vom Bund erstattet werden.

Die Ausgaben des LWV werden im Wesentlichen durch die Verbandsumlage, durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte sowie 170 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen und den Einsatz von Rücklagen in Höhe von rund 66,2 Millionen finanziert.


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