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Anleitung zum Antrag

1. Antragsverfahren

Die Personensorgeberechtigten legen dem zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger *) den ausgefüllten Antrag mit folgenden Anlagen vor:

  • Fachärztliche Bescheinigung vom HNO bzw. Augenfacharzt (Formular-Nr. LWV 01-4-170)
  • Förderplan der Frühförderstelle für seh- oder hörgeschädigte Kinder (Formular-Nrn.: LWV 01-4-180 bzw. LWV 01-4-190)
  • Passkopie (bei ausländischen Hilfesuchenden)
  • Unterlagen hinsichtlich möglicherweise bestehender Schadensersatzansprüche

Das Gesundheitsamt wird nur in Zweifelsfällen durch den örtlichen Sozialhilfeträger *) eingeschaltet.

2. Ausfüllen des Antrags:

Der örtliche Sozialhilfeträger erhält nur den Antragsteil, in dem die persönlichen Daten und Anspruchsvoraussetzungen erfragt werden. Der zweite Teil dient zur statistischen Auswertung durch die Frühförderstelle, um jährlich über die Erfahrungen und Ergebnisse der Frühförderung zu berichten.

Als Träger der Frühförderstellen ist der LWV Hessen auf möglichst genaue Angaben angewiesen, um seiner Berichtspflicht gegenüber den Kostenträgern nachzukommen.

*) = Sozialamt (Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten)